BAFA EEW Modul 3
EEW Modul 3: Zuschuss für Messtechnik, Sensorik und Energiemanagement-Software
Sie wollen sehen, wo in Ihrer Produktion Energie verloren geht, und Anlagen danach steuern? Das BAFA fördert Software, Zähler, Sensoren und Regelungstechnik mit 25 bis 45 %, wenn alles in eine gelistete Energiemanagement-Software eingebunden ist.
Stand , geprüft von David Dutt, Geschäftsführer der Valorim GmbH. Alle Module der BAFA EEW
BAFA EEW Modul 3
EEW Modul 3: Zuschuss für Messtechnik, Sensorik und Energiemanagement-Software
Sie wollen sehen, wo in Ihrer Produktion Energie verloren geht, und Anlagen danach steuern? Das BAFA fördert Software, Zähler, Sensoren und Regelungstechnik mit 25 bis 45 %, wenn alles in eine gelistete Energiemanagement-Software eingebunden ist.
Stand , geprüft von David Dutt, Geschäftsführer der Valorim GmbH. Alle Module der BAFA EEW
Was fördert Modul 3?
Software, Messtechnik und Regelungstechnik sowie die Abgrenzung der Kosten. Wählen Sie einen Bereich oder suchen Sie nach einem Stichwort.
Energiemanagement-SoftwareErstlizenz, auch als Cloud-Dienst
- Gefördert
- Die erste Lizenz mit den nötigen Softwarebausteinen, Installation und Inbetriebnahme. Bei einer Cloud-Lösung die externen Nutzungskosten, die im Bewilligungszeitraum anfallen.
- Anforderung
- Die Software steht in der Förderliste des BAFA. Sie unterstützt ein Energiemanagement nach DIN EN ISO 50001.
- Nicht gefördert
- Lizenzverlängerungen, Updates, Wartung und spätere Upgrades. Ausnahme sind Erweiterungen, die nur der Einbindung zusätzlicher Sensoren dienen.
Schulung zur SoftwareZusammen mit der Lizenz
- Gefördert
- Einweisung und Schulung Ihres Personals im Umgang mit der geförderten Software.
Zähler und MesstechnikFest installiert
- Gefördert
- Messung von Strom, Spannung, elektrischer Leistung, Wärme- und Kältemenge, Volumenstrom von Flüssigkeiten und Gasen sowie Druckluftmenge.
- Anforderung
- Überwiegend für den Energiebedarf von Prozessen eingesetzt. Die Messwerte fließen über die gelistete Software ins Energiemanagement, direkt oder über ein Leitsystem.
Sensoren und WandlerFür Energie und Material
- Gefördert
- Sensoren für Temperatur, Beleuchtungsstärke und weitere Größen, die den Energie- oder Materialverbrauch bestimmen. Dazu Analog-Digital-Wandler.
Datenlogger und GatewaysVerbindung zur Software
- Gefördert
- Geräte, die Messdaten sammeln und an die gelistete Software übertragen.
Steuerungs- und RegelungstechnikMit messbarer Wirkung
- Gefördert
- Steuerungen und Regelungen, deren Hauptzweck es ist, Energie- oder Materialverbrauch zu senken.
- Anforderung
- Die gelistete Software weist die Wirkung zahlenmäßig aus.
AktorenZum Beispiel Stellventile
- Gefördert
- Bauteile, die Energie- und Materialströme gezielt beeinflussen, etwa ein Stellventil, das den Durchfluss in einer Leitung regelt.
BlindstromkompensationMit Einbindung ins Energiemanagement
- Gefördert
- Anlagen zur Blindstromkompensation, wenn sie alle übrigen Anforderungen von Modul 3 erfüllen, vor allem die Einbindung in das Energiemanagement.
Was mitgefördert wirdNebenkosten
- Gefördert
- Installation, Inbetriebnahme und Verkabelung, der Anschluss einschließlich notwendiger Bauarbeiten und ein Systemkonzept oder Messkonzept, wenn ein externer Dienstleister es erstellt.
Was nicht gefördert wirdHäufige Abgrenzungen
- Hardware
- Rechner, Server, Monitore, Drucker, unterbrechungsfreie Stromversorgung und sonstige Peripherie. Verteiler, Schaltanlagen und Transformatoren, die auch andere Verbraucher versorgen.
- Leittechnik
- Prozessleitsysteme und Mess- und Regeltechnik, die Ihre Anlagen ohnehin zum Betrieb brauchen. Erweiterungen sind möglich, wenn sie im Systemkonzept beschrieben und bei den Kosten abgrenzbar sind.
- Gebäude
- Beleuchtung, Heizung und Klimatisierung ohne Prozessbezug sowie Gebäudeleittechnik.
Kein Eintrag passt. Fragen Sie uns im Fördercheck, ob Ihre Anlage trotzdem förderfähig ist.
Quellen: Programmseite Modul 3 des BAFA, Anlage Modul 3, Version 7.3 vom 20.05.2025, und Glossar EEW, Version 7.7 vom 01.06.2026.
Was fördert Modul 3?
Software, Messtechnik und Regelungstechnik sowie die Abgrenzung der Kosten. Wählen Sie einen Bereich oder suchen Sie nach einem Stichwort.
Energiemanagement-SoftwareErstlizenz, auch als Cloud-Dienst
- Gefördert
- Die erste Lizenz mit den nötigen Softwarebausteinen, Installation und Inbetriebnahme. Bei einer Cloud-Lösung die externen Nutzungskosten, die im Bewilligungszeitraum anfallen.
- Anforderung
- Die Software steht in der Förderliste des BAFA. Sie unterstützt ein Energiemanagement nach DIN EN ISO 50001.
- Nicht gefördert
- Lizenzverlängerungen, Updates, Wartung und spätere Upgrades. Ausnahme sind Erweiterungen, die nur der Einbindung zusätzlicher Sensoren dienen.
Schulung zur SoftwareZusammen mit der Lizenz
- Gefördert
- Einweisung und Schulung Ihres Personals im Umgang mit der geförderten Software.
Zähler und MesstechnikFest installiert
- Gefördert
- Messung von Strom, Spannung, elektrischer Leistung, Wärme- und Kältemenge, Volumenstrom von Flüssigkeiten und Gasen sowie Druckluftmenge.
- Anforderung
- Überwiegend für den Energiebedarf von Prozessen eingesetzt. Die Messwerte fließen über die gelistete Software ins Energiemanagement, direkt oder über ein Leitsystem.
Sensoren und WandlerFür Energie und Material
- Gefördert
- Sensoren für Temperatur, Beleuchtungsstärke und weitere Größen, die den Energie- oder Materialverbrauch bestimmen. Dazu Analog-Digital-Wandler.
Datenlogger und GatewaysVerbindung zur Software
- Gefördert
- Geräte, die Messdaten sammeln und an die gelistete Software übertragen.
Steuerungs- und RegelungstechnikMit messbarer Wirkung
- Gefördert
- Steuerungen und Regelungen, deren Hauptzweck es ist, Energie- oder Materialverbrauch zu senken.
- Anforderung
- Die gelistete Software weist die Wirkung zahlenmäßig aus.
AktorenZum Beispiel Stellventile
- Gefördert
- Bauteile, die Energie- und Materialströme gezielt beeinflussen, etwa ein Stellventil, das den Durchfluss in einer Leitung regelt.
BlindstromkompensationMit Einbindung ins Energiemanagement
- Gefördert
- Anlagen zur Blindstromkompensation, wenn sie alle übrigen Anforderungen von Modul 3 erfüllen, vor allem die Einbindung in das Energiemanagement.
Was mitgefördert wirdNebenkosten
- Gefördert
- Installation, Inbetriebnahme und Verkabelung, der Anschluss einschließlich notwendiger Bauarbeiten und ein Systemkonzept oder Messkonzept, wenn ein externer Dienstleister es erstellt.
Was nicht gefördert wirdHäufige Abgrenzungen
- Hardware
- Rechner, Server, Monitore, Drucker, unterbrechungsfreie Stromversorgung und sonstige Peripherie. Verteiler, Schaltanlagen und Transformatoren, die auch andere Verbraucher versorgen.
- Leittechnik
- Prozessleitsysteme und Mess- und Regeltechnik, die Ihre Anlagen ohnehin zum Betrieb brauchen. Erweiterungen sind möglich, wenn sie im Systemkonzept beschrieben und bei den Kosten abgrenzbar sind.
- Gebäude
- Beleuchtung, Heizung und Klimatisierung ohne Prozessbezug sowie Gebäudeleittechnik.
Kein Eintrag passt. Fragen Sie uns im Fördercheck, ob Ihre Anlage trotzdem förderfähig ist.
Quellen: Programmseite Modul 3 des BAFA, Anlage Modul 3, Version 7.3 vom 20.05.2025, und Glossar EEW, Version 7.7 vom 01.06.2026.
Was muss erfüllt sein?
Modul 3 fördert Technik, die Ihr Energiemanagement mit Daten versorgt oder dessen Ergebnisse umsetzt. Alles hängt an der gelisteten Software.
- Eingebunden in gelistete SoftwareJeder geförderte Zähler, Sensor und jede Regelung liefert Daten an eine Energiemanagement-Software aus der Liste des BAFA.
- Systemkonzept für Mess- und RegeltechnikWer Messtechnik, Sensorik oder Regelungen beantragt, reicht mit dem Antrag ein Systemkonzept ein. Es beschreibt das Vorhaben und die Einbindung in die Software. Für Messtechnik gehört ein Datenerfassungsplan nach DIN ISO 50015 dazu, für Regelungen ein Wirkplan mit Stückliste der Sensoren und Aktoren.
- Klar für EffizienzGefördert werden nur eindeutig abgrenzbare Investitionen, deren Hauptzweck mehr Energie- oder Ressourceneffizienz ist.
- Kennzahlen 3 Jahre speichernDie Software hält die erfassten Energiekennzahlen ab Inbetriebnahme mindestens drei Jahre vor.
Quellen: Anlage Modul 3, Version 7.3 vom 20.05.2025, Kapitel 2 und 3, und Merkblatt EEW Version 7.4 vom 22.04.2026, Abschnitt 2.3.
Was muss erfüllt sein?
Modul 3 fördert Technik, die Ihr Energiemanagement mit Daten versorgt oder dessen Ergebnisse umsetzt. Alles hängt an der gelisteten Software.
- Eingebunden in gelistete SoftwareJeder geförderte Zähler, Sensor und jede Regelung liefert Daten an eine Energiemanagement-Software aus der Liste des BAFA.
- Systemkonzept für Mess- und RegeltechnikWer Messtechnik, Sensorik oder Regelungen beantragt, reicht mit dem Antrag ein Systemkonzept ein. Es beschreibt das Vorhaben und die Einbindung in die Software. Für Messtechnik gehört ein Datenerfassungsplan nach DIN ISO 50015 dazu, für Regelungen ein Wirkplan mit Stückliste der Sensoren und Aktoren.
- Klar für EffizienzGefördert werden nur eindeutig abgrenzbare Investitionen, deren Hauptzweck mehr Energie- oder Ressourceneffizienz ist.
- Kennzahlen 3 Jahre speichernDie Software hält die erfassten Energiekennzahlen ab Inbetriebnahme mindestens drei Jahre vor.
Quellen: Anlage Modul 3, Version 7.3 vom 20.05.2025, Kapitel 2 und 3, und Merkblatt EEW Version 7.4 vom 22.04.2026, Abschnitt 2.3.
Wie viel zahlt das BAFA?
Gefördert wird ein fester Anteil der Gesamtkosten, abhängig von der Größe Ihres Unternehmens.
Anders als in den übrigen Modulen darf ein Antrag in Modul 3 mehrere Standorte umfassen. Für zusammengehörige Maßnahmen gibt es höchstens 20 Mio. € Zuschuss. Gerechnet wird ohne Mehrwertsteuer, wenn Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind.
| Unternehmen | Zuschuss |
|---|---|
| Klein | 45 % |
| Mittel | 35 % |
| Groß | 25 % |
Für die Größe gilt die KMU-Definition der EU. Quelle: Merkblatt EEW Version 7.4 vom 22.04.2026, Abschnitte 2 und 2.3.
Wie viel zahlt das BAFA?
Gefördert wird ein fester Anteil der Gesamtkosten, abhängig von der Größe Ihres Unternehmens.
Anders als in den übrigen Modulen darf ein Antrag in Modul 3 mehrere Standorte umfassen. Für zusammengehörige Maßnahmen gibt es höchstens 20 Mio. € Zuschuss. Gerechnet wird ohne Mehrwertsteuer, wenn Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind.
| Unternehmen | Zuschuss |
|---|---|
| Klein | 45 % |
| Mittel | 35 % |
| Groß | 25 % |
Für die Größe gilt die KMU-Definition der EU. Quelle: Merkblatt EEW Version 7.4 vom 22.04.2026, Abschnitte 2 und 2.3.
So läuft es
Vom Messkonzept zum Zuschuss
Das Unternehmen stellt den Antrag und unterschreibt. Wir bereiten alles vor, reichen ein und führen die Korrespondenz mit dem BAFA.
- FördercheckSie beschreiben, was Sie messen und steuern wollen. Wir prüfen, ob Modul 3 passt oder die Technik besser Teil eines Vorhabens in Modul 4 wird.Unternehmen und Valorim
- Software und SystemkonzeptWir prüfen, ob Ihre Software gelistet ist, und stimmen Systemkonzept, Datenerfassungsplan oder Wirkplan mit Ihrem Anbieter ab. Dabei trennen wir förderfähige von nicht förderfähigen Kosten.Valorim mit Anbieter
- AntragGestellt wird über die Förderzentrale Deutschland. Ihr Unternehmen braucht dafür ein ELSTER-Unternehmenszertifikat oder eine bundID.Valorim, Unterschrift durch das Unternehmen
- Aufträge mit BedingungBis zum Bescheid vergeben Sie Aufträge nur unter der Bedingung, dass die Förderung bewilligt wird. Geliefert und installiert wird erst danach.Unternehmen, mit unserer Vorlage
- UmsetzungNach dem Bescheid wird installiert und eingebunden. Ab dann speichert die Software die Kennzahlen.Unternehmen und Anbieter
- Nachweis und AuszahlungWir reichen Rechnungen, Belegliste, die Erklärung des Fachbetriebs und die Erklärung zum Kumulierungsverbot ein. Das BAFA zahlt nach der Prüfung aus.Valorim
So läuft es
Vom Messkonzept zum Zuschuss
Das Unternehmen stellt den Antrag und unterschreibt. Wir bereiten alles vor, reichen ein und führen die Korrespondenz mit dem BAFA.
- FördercheckSie beschreiben, was Sie messen und steuern wollen. Wir prüfen, ob Modul 3 passt oder die Technik besser Teil eines Vorhabens in Modul 4 wird.Unternehmen und Valorim
- Software und SystemkonzeptWir prüfen, ob Ihre Software gelistet ist, und stimmen Systemkonzept, Datenerfassungsplan oder Wirkplan mit Ihrem Anbieter ab. Dabei trennen wir förderfähige von nicht förderfähigen Kosten.Valorim mit Anbieter
- AntragGestellt wird über die Förderzentrale Deutschland. Ihr Unternehmen braucht dafür ein ELSTER-Unternehmenszertifikat oder eine bundID.Valorim, Unterschrift durch das Unternehmen
- Aufträge mit BedingungBis zum Bescheid vergeben Sie Aufträge nur unter der Bedingung, dass die Förderung bewilligt wird. Geliefert und installiert wird erst danach.Unternehmen, mit unserer Vorlage
- UmsetzungNach dem Bescheid wird installiert und eingebunden. Ab dann speichert die Software die Kennzahlen.Unternehmen und Anbieter
- Nachweis und AuszahlungWir reichen Rechnungen, Belegliste, die Erklärung des Fachbetriebs und die Erklärung zum Kumulierungsverbot ein. Das BAFA zahlt nach der Prüfung aus.Valorim
Häufige Fragen zu EEW Modul 3
Wer kann EEW Modul 3 beantragen?
Unternehmen jeder Größe mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland, auch kommunale Unternehmen und Freiberufler mit eigener Betriebsstätte. Kommunen und ihre Eigenbetriebe sind ausgeschlossen.
Welche Software ist förderfähig?
Nur Energiemanagement-Software aus der Förderliste des BAFA. Aufgenommen wird sie, wenn ein akkreditiertes Prüfinstitut bestätigt, dass sie ein Energiemanagement nach DIN EN ISO 50001 unterstützt. Auch Cloud-Lösungen können gelistet sein.
Wird eine Cloud-Lösung gefördert?
Ja. Gefördert werden die externen Nutzungskosten, die innerhalb des Bewilligungszeitraums anfallen. Verlängerungen danach sind nicht förderfähig.
Sind Zähler für die Gebäudeheizung förderfähig?
In der Regel nicht. Die Messtechnik muss überwiegend den Energiebedarf von Prozessen erfassen. Heizung, Beleuchtung und Klima ohne Prozessbezug sowie Gebäudeleittechnik sind ausgeschlossen.
Fördert Modul 3 ein Prozessleitsystem?
Nur Erweiterungen und Zusatzkomponenten, die der Effizienz dienen, im Systemkonzept beschrieben sind und sich bei den Kosten abgrenzen lassen. Was Ihre Anlagen ohnehin zum Betrieb brauchen, ist nicht förderfähig.
Modul 3 oder Modul 4?
Mess- und Regeltechnik kann auch Teil der Premiumförderung in Modul 4 sein, wenn deren Bedingungen erfüllt sind und das Einsparkonzept die Wirkung belegt. Welcher Weg mehr bringt, prüfen wir im Fördercheck.
Wann darf ich Aufträge vergeben?
Vor dem Antrag dürfen Sie nur Planung und Beratung beauftragen. Zwischen Antrag und Bescheid sind Verträge erlaubt, wenn sie unter der Bedingung stehen, dass die Förderung bewilligt wird. Geliefert und eingebaut wird erst nach dem Bescheid. Ein Rücktrittsrecht reicht nicht.
Wie lange dauert es bis zum Bescheid?
Nach unserer Erfahrung liegt der Bescheid des BAFA meist nach wenigen Wochen vor. Hat das BAFA Rückfragen, kann es auch mehrere Monate dauern. Planen Sie den Bescheid deshalb nicht knapp vor einen Liefertermin.
Woran hängen Anträge in Modul 3 oft?
An der Einbindung: Das Systemkonzept zeigt nicht klar, wie Zähler und Regelungen in die gelistete Software kommen. Und an Angeboten, die Sensoren und Software mit Rechnern, Servern, Schaltanlagen oder Leittechnik mischen, die nicht förderfähig sind. Beides führt zu Rückfragen und verzögert den Bescheid.
Zuschuss oder Kredit?
Den Zuschuss vergibt das BAFA. Alternativ gibt es bei der KfW einen Kredit mit Tilgungszuschuss nach demselben Satz (Programm 295), beantragt über die Hausbank. Übersteigt die Förderung zusammen mit dem Zinsvorteil die zulässige Höchstgrenze, wird der Tilgungszuschuss gekürzt.
Was kostet Ihre Unterstützung?
Kein Bescheid, keine Rechnung. Wie sich unser Honorar bemisst, steht unter Unsere Leistung. Die Antragsbegleitung selbst ist nicht förderfähig.
Häufige Fragen zu EEW Modul 3
Wer kann EEW Modul 3 beantragen?
Unternehmen jeder Größe mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland, auch kommunale Unternehmen und Freiberufler mit eigener Betriebsstätte. Kommunen und ihre Eigenbetriebe sind ausgeschlossen.
Welche Software ist förderfähig?
Nur Energiemanagement-Software aus der Förderliste des BAFA. Aufgenommen wird sie, wenn ein akkreditiertes Prüfinstitut bestätigt, dass sie ein Energiemanagement nach DIN EN ISO 50001 unterstützt. Auch Cloud-Lösungen können gelistet sein.
Wird eine Cloud-Lösung gefördert?
Ja. Gefördert werden die externen Nutzungskosten, die innerhalb des Bewilligungszeitraums anfallen. Verlängerungen danach sind nicht förderfähig.
Sind Zähler für die Gebäudeheizung förderfähig?
In der Regel nicht. Die Messtechnik muss überwiegend den Energiebedarf von Prozessen erfassen. Heizung, Beleuchtung und Klima ohne Prozessbezug sowie Gebäudeleittechnik sind ausgeschlossen.
Fördert Modul 3 ein Prozessleitsystem?
Nur Erweiterungen und Zusatzkomponenten, die der Effizienz dienen, im Systemkonzept beschrieben sind und sich bei den Kosten abgrenzen lassen. Was Ihre Anlagen ohnehin zum Betrieb brauchen, ist nicht förderfähig.
Modul 3 oder Modul 4?
Mess- und Regeltechnik kann auch Teil der Premiumförderung in Modul 4 sein, wenn deren Bedingungen erfüllt sind und das Einsparkonzept die Wirkung belegt. Welcher Weg mehr bringt, prüfen wir im Fördercheck.
Wann darf ich Aufträge vergeben?
Vor dem Antrag dürfen Sie nur Planung und Beratung beauftragen. Zwischen Antrag und Bescheid sind Verträge erlaubt, wenn sie unter der Bedingung stehen, dass die Förderung bewilligt wird. Geliefert und eingebaut wird erst nach dem Bescheid. Ein Rücktrittsrecht reicht nicht.
Wie lange dauert es bis zum Bescheid?
Nach unserer Erfahrung liegt der Bescheid des BAFA meist nach wenigen Wochen vor. Hat das BAFA Rückfragen, kann es auch mehrere Monate dauern. Planen Sie den Bescheid deshalb nicht knapp vor einen Liefertermin.
Woran hängen Anträge in Modul 3 oft?
An der Einbindung: Das Systemkonzept zeigt nicht klar, wie Zähler und Regelungen in die gelistete Software kommen. Und an Angeboten, die Sensoren und Software mit Rechnern, Servern, Schaltanlagen oder Leittechnik mischen, die nicht förderfähig sind. Beides führt zu Rückfragen und verzögert den Bescheid.
Zuschuss oder Kredit?
Den Zuschuss vergibt das BAFA. Alternativ gibt es bei der KfW einen Kredit mit Tilgungszuschuss nach demselben Satz (Programm 295), beantragt über die Hausbank. Übersteigt die Förderung zusammen mit dem Zinsvorteil die zulässige Höchstgrenze, wird der Tilgungszuschuss gekürzt.
Was kostet Ihre Unterstützung?
Kein Bescheid, keine Rechnung. Wie sich unser Honorar bemisst, steht unter Unsere Leistung. Die Antragsbegleitung selbst ist nicht förderfähig.