Förderprogramm GRW
GRW-Förderung: Zuschuss für Ihre Investition im Fördergebiet
Sie planen eine neue Halle, eine weitere Produktionslinie oder einen zweiten Standort? Liegt Ihr Betrieb in einem Fördergebiet, zahlen Bund und Land einen Teil der Investition. Das Geld ist ein Zuschuss und muss nicht zurückgezahlt werden.
Stand , geprüft von David Dutt, Geschäftsführer der Valorim GmbH
Förderprogramm GRW
GRW-Förderung: Zuschuss für Ihre Investition im Fördergebiet
Sie planen eine neue Halle, eine weitere Produktionslinie oder einen zweiten Standort? Liegt Ihr Betrieb in einem Fördergebiet, zahlen Bund und Land einen Teil der Investition. Das Geld ist ein Zuschuss und muss nicht zurückgezahlt werden.
Stand , geprüft von David Dutt, Geschäftsführer der Valorim GmbH
Was ist die GRW-Förderung?
GRW steht für „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“. Bund und Länder unterstützen damit Unternehmen, die in strukturschwachen Regionen investieren. Dort sollen Arbeitsplätze entstehen oder erhalten bleiben.
Die Regeln stehen im Koordinierungsrahmen, den Bund und Länder gemeinsam beschließen. Die aktuelle Fassung gilt seit 01.01.2026. Das Geld kommt je zur Hälfte von Bund und Land. Jedes Land hat zusätzlich eine eigene Richtlinie, und den Antrag stellen Sie bei der Förderstelle des Landes, meist der Förderbank. In Niedersachsen ist das die NBank.
Welche Regionen dazugehören, steht in der Fördergebietskarte. Die EU-Kommission hat sie genehmigt, sie gilt bis 31.12.2027. Fördergebiete gibt es in 14 Ländern, nur Baden-Württemberg und Hamburg haben keine.
Quellen: Koordinierungsrahmen der GRW ab 01.01.2026, Fördergebietskarte 2022 bis 2027. Mehr Programme für Vorhaben außerhalb der Fördergebiete finden Sie in der Förderlinie Wachstum und Standort.
Was ist die GRW-Förderung?
GRW steht für „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“. Bund und Länder unterstützen damit Unternehmen, die in strukturschwachen Regionen investieren. Dort sollen Arbeitsplätze entstehen oder erhalten bleiben.
Die Regeln stehen im Koordinierungsrahmen, den Bund und Länder gemeinsam beschließen. Die aktuelle Fassung gilt seit 01.01.2026. Das Geld kommt je zur Hälfte von Bund und Land. Jedes Land hat zusätzlich eine eigene Richtlinie, und den Antrag stellen Sie bei der Förderstelle des Landes, meist der Förderbank. In Niedersachsen ist das die NBank.
Welche Regionen dazugehören, steht in der Fördergebietskarte. Die EU-Kommission hat sie genehmigt, sie gilt bis 31.12.2027. Fördergebiete gibt es in 14 Ländern, nur Baden-Württemberg und Hamburg haben keine.
Quellen: Koordinierungsrahmen der GRW ab 01.01.2026, Fördergebietskarte 2022 bis 2027. Mehr Programme für Vorhaben außerhalb der Fördergebiete finden Sie in der Förderlinie Wachstum und Standort.
Welche Vorhaben fördert die GRW?
Es geht um Investitionen, mit denen ein Betrieb im Fördergebiet entsteht oder deutlich wächst. Kleine und mittlere Unternehmen haben dabei mehr Möglichkeiten als große.
Einige Branchen sind ausgeschlossen, etwa Handel, Baugewerbe und viele Dienstleistungen. Welche genau, steht seit 2026 in einer Negativliste.
- Neue Betriebsstätte alle GrößenEin neuer Standort oder ein neues Werk, auch mit Halle und Erstausstattung.
- Erweiterung KMUMehr Kapazität am bestehenden Standort, etwa eine zweite Halle oder Linie.
- Neues Produkt alle GrößenDer Standort stellt künftig Produkte her, die er bisher nicht gefertigt hat. Große Unternehmen nur bei einer neuen Tätigkeit.
- Neuer Produktionsprozess KMUDer gesamte Produktionsprozess einer Betriebsstätte ändert sich grundlegend.
- Übernahme alle GrößenSie kaufen eine Betriebsstätte, die sonst geschlossen worden wäre, und führen sie weiter.
Welche Vorhaben fördert die GRW?
Es geht um Investitionen, mit denen ein Betrieb im Fördergebiet entsteht oder deutlich wächst. Kleine und mittlere Unternehmen haben dabei mehr Möglichkeiten als große.
Einige Branchen sind ausgeschlossen, etwa Handel, Baugewerbe und viele Dienstleistungen. Welche genau, steht seit 2026 in einer Negativliste.
- Neue Betriebsstätte alle GrößenEin neuer Standort oder ein neues Werk, auch mit Halle und Erstausstattung.
- Erweiterung KMUMehr Kapazität am bestehenden Standort, etwa eine zweite Halle oder Linie.
- Neues Produkt alle GrößenDer Standort stellt künftig Produkte her, die er bisher nicht gefertigt hat. Große Unternehmen nur bei einer neuen Tätigkeit.
- Neuer Produktionsprozess KMUDer gesamte Produktionsprozess einer Betriebsstätte ändert sich grundlegend.
- Übernahme alle GrößenSie kaufen eine Betriebsstätte, die sonst geschlossen worden wäre, und führen sie weiter.
Was muss Ihr Vorhaben erfüllen?
Fünf Bedingungen gelten bundesweit. Die Länder können strengere Regeln festlegen.
- Standort im FördergebietIhre Betriebsstätte liegt in einem Gebiet der Fördergebietskarte. Das entscheidet oft der Kreis oder die Gemeinde.
- Mehr Stellen oder deutlich mehr InvestitionDas Vorhaben schafft 10 % mehr Dauerarbeitsplätze, liegt 50 % über Ihren üblichen Abschreibungen oder steigert die Produktivität um 10 %. Für KMU genügen bis Ende 2028 schon 5 % mehr Stellen oder 25 % über den Abschreibungen.
- Antrag vor dem BeginnDer Antrag muss bei der Förderstelle eingegangen sein, bevor Sie einen Auftrag vergeben oder bauen. Planung, Angebote und Gutachten sind vorher erlaubt.
- Ein Viertel tragen Sie selbstMindestens 25 % der Kosten tragen Sie ohne öffentliche Förderung, also aus Eigenmitteln oder einem Kredit Ihrer Hausbank.
- Fünf Jahre am StandortDie geförderten Anlagen bleiben in Betrieb und die neuen Stellen besetzt, gerechnet ab Abschluss des Vorhabens.
Quelle: Koordinierungsrahmen der GRW ab 01.01.2026, Nr. 2.2 und 2.3.
Was muss Ihr Vorhaben erfüllen?
Fünf Bedingungen gelten bundesweit. Die Länder können strengere Regeln festlegen.
- Standort im FördergebietIhre Betriebsstätte liegt in einem Gebiet der Fördergebietskarte. Das entscheidet oft der Kreis oder die Gemeinde.
- Mehr Stellen oder deutlich mehr InvestitionDas Vorhaben schafft 10 % mehr Dauerarbeitsplätze, liegt 50 % über Ihren üblichen Abschreibungen oder steigert die Produktivität um 10 %. Für KMU genügen bis Ende 2028 schon 5 % mehr Stellen oder 25 % über den Abschreibungen.
- Antrag vor dem BeginnDer Antrag muss bei der Förderstelle eingegangen sein, bevor Sie einen Auftrag vergeben oder bauen. Planung, Angebote und Gutachten sind vorher erlaubt.
- Ein Viertel tragen Sie selbstMindestens 25 % der Kosten tragen Sie ohne öffentliche Förderung, also aus Eigenmitteln oder einem Kredit Ihrer Hausbank.
- Fünf Jahre am StandortDie geförderten Anlagen bleiben in Betrieb und die neuen Stellen besetzt, gerechnet ab Abschluss des Vorhabens.
Quelle: Koordinierungsrahmen der GRW ab 01.01.2026, Nr. 2.2 und 2.3.
Wie hoch ist die GRW-Förderung?
Das hängt davon ab, wo Ihr Standort liegt und wie groß Ihr Unternehmen ist.
Die Fördergebiete sind in zwei Stufen eingeteilt. In C-Gebieten ist mehr möglich, in D-Gebieten weniger, und dort nur für kleine und mittlere Unternehmen. In einigen C-Gebieten liegen die Sätze 5 Prozentpunkte höher.
| Ihr Unternehmen | C-Gebiet | D-Gebiet |
|---|---|---|
| Kleinunter 50 Beschäftigte | bis 30 % | bis 20 % |
| Mittelunter 250 Beschäftigte | bis 20 % | bis 10 % |
| Großab 250 Beschäftigte | bis 10 % | nicht gefördert |
Höchstsätze nach dem Koordinierungsrahmen der GRW ab 01.01.2026. Für die Größe zählen neben den Beschäftigten auch Umsatz und Bilanzsumme. Den Satz für Ihr Vorhaben legt das Land fest, er kann darunter liegen.
Wie hoch ist die GRW-Förderung?
Das hängt davon ab, wo Ihr Standort liegt und wie groß Ihr Unternehmen ist.
Die Fördergebiete sind in zwei Stufen eingeteilt. In C-Gebieten ist mehr möglich, in D-Gebieten weniger, und dort nur für kleine und mittlere Unternehmen. In einigen C-Gebieten liegen die Sätze 5 Prozentpunkte höher.
| Ihr Unternehmen | C-Gebiet | D-Gebiet |
|---|---|---|
| Kleinunter 50 Beschäftigte | bis 30 % | bis 20 % |
| Mittelunter 250 Beschäftigte | bis 20 % | bis 10 % |
| Großab 250 Beschäftigte | bis 10 % | nicht gefördert |
Höchstsätze nach dem Koordinierungsrahmen der GRW ab 01.01.2026. Für die Größe zählen neben den Beschäftigten auch Umsatz und Bilanzsumme. Den Satz für Ihr Vorhaben legt das Land fest, er kann darunter liegen.
Jedes Land fördert anders
Der Bund gibt den Rahmen vor, die Länder entscheiden über Fördersätze, Zusatzförderung, Fristen und Bedingungen. Dasselbe Vorhaben bringt deshalb in Niedersachsen einen anderen Zuschuss als in Sachsen oder Bayern.
Einen Überblick über alle 16 Länder mit Antragsstand finden Sie in der Förderlinie Wachstum und Standort. So sieht es in Niedersachsen aus.
Niedersachsen Invest GRW
NBank- C-Gebiet
- Klein bis 35 %, mittel bis 25 %, groß bis 15 %. In Wilhelmshaven 30, 20 und 10 %.
- D-Gebiet
- Klein bis 20 %, mittel bis 10 %. Große Unternehmen nur mit Klimaschutz-Investition.
- Klimaschutz zusätzlich
- Eigene Solar- oder Windanlage bis 65 %, Energieeffizienz an Anlagen bis 50 %, Umweltschutz bis 60 %, jeweils für kleine Unternehmen. Mittlere und große erhalten 10 bis 20 Prozentpunkte weniger.
- Zuschuss
- Ab 20.000 € bis 8,25 Mio. € je Vorhaben
- Beginn
- Erst wenn die NBank schriftlich bestätigt, dass die Förderung dem Grunde nach möglich ist
- Zusätzlich gefordert
- Ihr Betrieb wird durch das Vorhaben technisch moderner oder digitaler. Es muss nur für Ihr Unternehmen neu sein, nicht für den Markt.
- Frist
- Bescheide nach der aktuellen Karte bis 31.12.2027
Quellen: FAQ der NBank, Stand 24.06.2026, Richtlinie Niedersachsen Invest GRW, Gesamtfassung 30.01.2025, Programmseite der NBank.
Jedes Land fördert anders
Der Bund gibt den Rahmen vor, die Länder entscheiden über Fördersätze, Zusatzförderung, Fristen und Bedingungen. Dasselbe Vorhaben bringt deshalb in Niedersachsen einen anderen Zuschuss als in Sachsen oder Bayern.
Einen Überblick über alle 16 Länder mit Antragsstand finden Sie in der Förderlinie Wachstum und Standort. So sieht es in Niedersachsen aus.
Niedersachsen Invest GRW
NBank- C-Gebiet
- Klein bis 35 %, mittel bis 25 %, groß bis 15 %. In Wilhelmshaven 30, 20 und 10 %.
- D-Gebiet
- Klein bis 20 %, mittel bis 10 %. Große Unternehmen nur mit Klimaschutz-Investition.
- Klimaschutz zusätzlich
- Eigene Solar- oder Windanlage bis 65 %, Energieeffizienz an Anlagen bis 50 %, Umweltschutz bis 60 %, jeweils für kleine Unternehmen. Mittlere und große erhalten 10 bis 20 Prozentpunkte weniger.
- Zuschuss
- Ab 20.000 € bis 8,25 Mio. € je Vorhaben
- Beginn
- Erst wenn die NBank schriftlich bestätigt, dass die Förderung dem Grunde nach möglich ist
- Zusätzlich gefordert
- Ihr Betrieb wird durch das Vorhaben technisch moderner oder digitaler. Es muss nur für Ihr Unternehmen neu sein, nicht für den Markt.
- Frist
- Bescheide nach der aktuellen Karte bis 31.12.2027
Quellen: FAQ der NBank, Stand 24.06.2026, Richtlinie Niedersachsen Invest GRW, Gesamtfassung 30.01.2025, Programmseite der NBank.
Ein Beispiel aus Wilhelmshaven
So kommen Sie mit uns zur GRW-Förderung
Ein Maschinenbauer mit 37 Beschäftigten baut in Wilhelmshaven eine neue Halle, kauft eine Drehmaschine und eine neue Unternehmenssoftware. Auf das Dach kommt eine Solaranlage für den eigenen Strom. Vier neue Stellen entstehen, die Belegschaft wächst damit um gut 10 %.
- FördercheckDer Geschäftsführer beantwortet online ein paar Fragen. In der Regel innerhalb von 48 Stunden meldet sich ein Berater mit einer ersten Einschätzung.Unternehmen
- FörderplanWilhelmshaven ist C-Fördergebiet, ein kleines Unternehmen bekommt dort bis zu 30 %. Wir rechnen Halle, Maschine, Software und Solaranlage durch und stimmen Zeitplan und Finanzierung mit der Hausbank ab.Valorim mit Unternehmen und Hausbank
- AntragWir bereiten den Antrag im Kundenportal der NBank mit allen Unterlagen vor. Das Unternehmen unterschreibt, wir reichen ein und führen die Korrespondenz mit der NBank.Valorim, Unterschrift durch das Unternehmen
- StartfreigabeNach unserer Erfahrung bestätigt die NBank nach 4 bis 8 Wochen, dass das Vorhaben grundsätzlich förderfähig ist. Ab dann darf der Betrieb Aufträge vergeben. Bei größeren Aufträgen achten wir darauf, dass vorher drei Angebote vorliegen.NBank, dann Valorim
- Bescheid und AuszahlungBis zum Bescheid können mehr als sechs Monate vergehen, gebaut wird in dieser Zeit schon. Danach ruft der Betrieb den Zuschuss in Teilbeträgen ab, jeweils für bezahlte Rechnungen. Abrufe und Nachweise erledigen wir.Valorim mit Unternehmen
- Fünf Jahre BindungHalle, Maschinen und die neuen Stellen bleiben am Standort. Bis zum Ende der Bindung behalten wir Fristen und Nachweise im Blick.Unternehmen mit Valorim
Ein Beispiel aus Wilhelmshaven
So kommen Sie mit uns zur GRW-Förderung
Ein Maschinenbauer mit 37 Beschäftigten baut in Wilhelmshaven eine neue Halle, kauft eine Drehmaschine und eine neue Unternehmenssoftware. Auf das Dach kommt eine Solaranlage für den eigenen Strom. Vier neue Stellen entstehen, die Belegschaft wächst damit um gut 10 %.
- FördercheckDer Geschäftsführer beantwortet online ein paar Fragen. In der Regel innerhalb von 48 Stunden meldet sich ein Berater mit einer ersten Einschätzung.Unternehmen
- FörderplanWilhelmshaven ist C-Fördergebiet, ein kleines Unternehmen bekommt dort bis zu 30 %. Wir rechnen Halle, Maschine, Software und Solaranlage durch und stimmen Zeitplan und Finanzierung mit der Hausbank ab.Valorim mit Unternehmen und Hausbank
- AntragWir bereiten den Antrag im Kundenportal der NBank mit allen Unterlagen vor. Das Unternehmen unterschreibt, wir reichen ein und führen die Korrespondenz mit der NBank.Valorim, Unterschrift durch das Unternehmen
- StartfreigabeNach unserer Erfahrung bestätigt die NBank nach 4 bis 8 Wochen, dass das Vorhaben grundsätzlich förderfähig ist. Ab dann darf der Betrieb Aufträge vergeben. Bei größeren Aufträgen achten wir darauf, dass vorher drei Angebote vorliegen.NBank, dann Valorim
- Bescheid und AuszahlungBis zum Bescheid können mehr als sechs Monate vergehen, gebaut wird in dieser Zeit schon. Danach ruft der Betrieb den Zuschuss in Teilbeträgen ab, jeweils für bezahlte Rechnungen. Abrufe und Nachweise erledigen wir.Valorim mit Unternehmen
- Fünf Jahre BindungHalle, Maschinen und die neuen Stellen bleiben am Standort. Bis zum Ende der Bindung behalten wir Fristen und Nachweise im Blick.Unternehmen mit Valorim
Häufige Fragen zur GRW-Förderung
Wer kann die GRW-Förderung beantragen?
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, deren Betriebsstätte in einem Fördergebiet liegt. Ausgeschlossen sind einige Branchen, etwa Handel und Baugewerbe.
Kleine und mittlere Unternehmen können in allen Fördergebieten gefördert werden. Große Unternehmen nur in C-Gebieten und nur für einen neuen Standort, eine neue Tätigkeit oder eine Übernahme.
Welche Kosten werden gefördert?
Vor allem Gebäude, Maschinen, Anlagen und Software, die Sie für das Vorhaben kaufen. Gebrauchte Anlagen nur in Ausnahmefällen. In Niedersachsen ist der Kauf des Grundstücks nicht förderfähig.
Wann darf ich mit dem Vorhaben beginnen?
Erst nach dem Antrag, in Niedersachsen sogar erst nach der schriftlichen Startfreigabe der NBank. Als Beginn gilt schon die erste verbindliche Bestellung oder der Bauauftrag.
In Niedersachsen sind vorher erlaubt: Planung, auch der Architektenvertrag bis Leistungsphase 6, Bodengutachten und das Einholen von Angeboten. Andere Länder regeln das ähnlich, aber nicht immer gleich.
Wie lange dauert es bis zur Zusage?
Nach unserer Erfahrung bestätigt die NBank nach 4 bis 8 Wochen, dass Ihr Vorhaben grundsätzlich förderfähig ist. Ab dann dürfen Sie beginnen. Bis zum Bescheid können mehr als sechs Monate vergehen.
Wer stellt den Antrag?
Ihr Unternehmen ist Antragsteller und unterschreibt. Wir bereiten den Antrag vor, reichen ihn ein und führen die Korrespondenz mit der Förderbank. Auch alle späteren Einreichungen bis zum Ende der Bindung managen wir.
Muss ich Angebote einholen?
In Niedersachsen ja, sobald der Zuschuss über 100.000 € liegt und ein Auftrag mehr als 25.000 € netto kostet. Dann holen Sie mindestens drei Angebote ein und beauftragen das wirtschaftlichste.
Muss ich die GRW-Förderung zurückzahlen?
Nein, sie ist ein Zuschuss. Zurückzahlen müssen Sie nur, wenn Sie die Bedingungen nicht einhalten, etwa wenn Anlagen oder Arbeitsplätze vor Ablauf von fünf Jahren den Standort verlassen.
Lässt sich die GRW mit einem Kredit kombinieren?
Ja. Der Höchstsatz gilt aber für alle öffentlichen Mittel zusammen, auch der Vorteil eines Förderkredits wird angerechnet. Mindestens 25 % der Kosten tragen Sie ohne öffentliche Förderung.
Wie lange habe ich Zeit für die Umsetzung?
In Niedersachsen in der Regel 36 Monate ab Bescheid. Bescheide nach der aktuellen Fördergebietskarte gibt es dort nur bis 31.12.2027. Wer für 2027 plant, sollte deshalb früh beantragen.
Wie finde ich heraus, ob mein Standort im Fördergebiet liegt?
Das entscheidet oft der Kreis, manchmal sogar die Gemeinde. Wir prüfen Ihre Adresse im Fördercheck.
Was kostet Ihre Unterstützung?
Kein Bescheid, keine Rechnung. Wie sich unser Honorar bemisst, steht unter Unsere Leistung.
Häufige Fragen zur GRW-Förderung
Wer kann die GRW-Förderung beantragen?
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, deren Betriebsstätte in einem Fördergebiet liegt. Ausgeschlossen sind einige Branchen, etwa Handel und Baugewerbe.
Kleine und mittlere Unternehmen können in allen Fördergebieten gefördert werden. Große Unternehmen nur in C-Gebieten und nur für einen neuen Standort, eine neue Tätigkeit oder eine Übernahme.
Welche Kosten werden gefördert?
Vor allem Gebäude, Maschinen, Anlagen und Software, die Sie für das Vorhaben kaufen. Gebrauchte Anlagen nur in Ausnahmefällen. In Niedersachsen ist der Kauf des Grundstücks nicht förderfähig.
Wann darf ich mit dem Vorhaben beginnen?
Erst nach dem Antrag, in Niedersachsen sogar erst nach der schriftlichen Startfreigabe der NBank. Als Beginn gilt schon die erste verbindliche Bestellung oder der Bauauftrag.
In Niedersachsen sind vorher erlaubt: Planung, auch der Architektenvertrag bis Leistungsphase 6, Bodengutachten und das Einholen von Angeboten. Andere Länder regeln das ähnlich, aber nicht immer gleich.
Wie lange dauert es bis zur Zusage?
Nach unserer Erfahrung bestätigt die NBank nach 4 bis 8 Wochen, dass Ihr Vorhaben grundsätzlich förderfähig ist. Ab dann dürfen Sie beginnen. Bis zum Bescheid können mehr als sechs Monate vergehen.
Wer stellt den Antrag?
Ihr Unternehmen ist Antragsteller und unterschreibt. Wir bereiten den Antrag vor, reichen ihn ein und führen die Korrespondenz mit der Förderbank. Auch alle späteren Einreichungen bis zum Ende der Bindung managen wir.
Muss ich Angebote einholen?
In Niedersachsen ja, sobald der Zuschuss über 100.000 € liegt und ein Auftrag mehr als 25.000 € netto kostet. Dann holen Sie mindestens drei Angebote ein und beauftragen das wirtschaftlichste.
Muss ich die GRW-Förderung zurückzahlen?
Nein, sie ist ein Zuschuss. Zurückzahlen müssen Sie nur, wenn Sie die Bedingungen nicht einhalten, etwa wenn Anlagen oder Arbeitsplätze vor Ablauf von fünf Jahren den Standort verlassen.
Lässt sich die GRW mit einem Kredit kombinieren?
Ja. Der Höchstsatz gilt aber für alle öffentlichen Mittel zusammen, auch der Vorteil eines Förderkredits wird angerechnet. Mindestens 25 % der Kosten tragen Sie ohne öffentliche Förderung.
Wie lange habe ich Zeit für die Umsetzung?
In Niedersachsen in der Regel 36 Monate ab Bescheid. Bescheide nach der aktuellen Fördergebietskarte gibt es dort nur bis 31.12.2027. Wer für 2027 plant, sollte deshalb früh beantragen.
Wie finde ich heraus, ob mein Standort im Fördergebiet liegt?
Das entscheidet oft der Kreis, manchmal sogar die Gemeinde. Wir prüfen Ihre Adresse im Fördercheck.
Was kostet Ihre Unterstützung?
Kein Bescheid, keine Rechnung. Wie sich unser Honorar bemisst, steht unter Unsere Leistung.