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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für Leistungen zum Festpreis, die Sie online bei uns bestellen, etwa die Bestätigungen BzA und BnD zur Heizungsförderung. Fassung 1.0, gültig für Bestellungen ab 31.10.2026.

Bedingungen für Festpreisleistungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Leistungen zum Festpreis, die Kunden auf valorim.de bei der Valorim GmbH, Tannenweg 28, 26789 Leer, Telefon 0491 2034 8300, E-Mail info@valorim.de (im Folgenden Valorim) bestellen. Das sind derzeit die Bestätigung zum Antrag (BzA) und die Bestätigung nach Durchführung (BnD) für die Heizungsförderung der KfW (Programm 458) für Antragsteller, die natürliche Personen sind.

(2) Sie gelten für Verbraucher und für Unternehmer, etwa Fachbetriebe, die für ihre Kunden bestellen. Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Valorim ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.

(3) Für die Begleitung eines Förderantrags und für Beratungsmandate schließt Valorim gesonderte Verträge; für sie gelten diese Bedingungen nicht.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website ist kein bindendes Angebot, sondern eine Einladung zur Bestellung.

(2) Der Kunde füllt das Bestellformular aus. Vor dem Absenden sieht er seine Bestellung mit Gesamtpreis und kann jede Angabe im Formular ändern. Mit dem Klick auf „Zahlungspflichtig bestellen“ gibt er ein verbindliches Angebot ab.

(3) Valorim bestätigt den Eingang der Bestellung sofort nach dem Absenden per E-Mail und nimmt das Angebot mit dieser Bestellbestätigung an; der Vertrag kommt mit ihrem Zugang zustande. Erhält der Kunde die Bestellbestätigung nicht innerhalb von 24 Stunden, ist er an seine Bestellung nicht mehr gebunden.

(4) Valorim speichert den Vertragstext. Der Kunde erhält ihn mit der Bestellbestätigung zusammen mit diesen Bedingungen und der Widerrufsbelehrung; auf der Website ist er nach Vertragsschluss nicht abrufbar. Vertragssprache ist Deutsch.

§ 3 Leistung

(1) Bei der BzA prüft Valorim die Angaben und Unterlagen zur geplanten Heizung und erstellt die Bestätigung im Portal der KfW, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Bei der BnD prüft Valorim die Nachweise nach dem Einbau und erstellt die Bestätigung nach Durchführung, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Der Kunde erhält die ID der Bestätigung mit einer Anleitung für die nächsten Schritte per E-Mail.

(2) Die Bestätigungen erstellt ein Energieeffizienz-Experte von Valorim, der in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes in der für das Programm 458 erforderlichen Kategorie eingetragen ist, derzeit der Geschäftsführer Adrian Eilts. Valorim prüft die Angaben und Unterlagen auf Vollständigkeit, Plausibilität und Übereinstimmung mit den Anforderungen der KfW; eine Besichtigung vor Ort und eine Prüfung der Richtigkeit von Angaben, die sich aus den Unterlagen nicht ergibt, gehören nicht zur Leistung.

(3) Valorim stellt keinen Förderantrag und vertritt den Kunden nicht gegenüber der KfW. Über Zusage und Auszahlung entscheidet allein die KfW; Valorim schuldet weder eine Zusage noch eine Auszahlung. Eine rechtliche Beratung, insbesondere zur Gestaltung des Vertrags mit dem Fachbetrieb, gehört nicht zur Leistung; die Anleitung enthält allgemeine Hinweise zum Verfahren der KfW.

(4) Die Leistung ist vollständig erbracht, wenn Valorim dem Kunden die ID der Bestätigung per E-Mail übermittelt hat.

§ 4 Mitwirkung des Kunden

(1) Der Kunde übermittelt die im Bestellformular verlangten Angaben und Unterlagen vollständig und wahrheitsgemäß. Ändert sich eine Angabe vor Übermittlung der ID, etwa die Anlage, die Kosten oder der Vertrag mit dem Fachbetrieb, teilt er das unverzüglich mit.

(2) Fehlen Angaben oder Unterlagen, fordert Valorim sie per E-Mail an und nennt, was fehlt. Liegen sie nach 14 Tagen nicht vor, erinnert Valorim per E-Mail und weist darauf hin, dass der Vertrag endet, wenn sie nicht innerhalb von 30 Tagen nach der ersten Anforderung vollständig vorliegen. Liegen sie bis dahin nicht vollständig vor, endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf; Valorim teilt das per E-Mail mit. Dem Kunden entstehen keine Kosten; eine neue Bestellung bleibt möglich.

(3) Die Fristen der KfW wahrt der Kunde selbst, insbesondere den Antrag vor dem Vorhabenbeginn und das Einreichen der Nachweise nach dem Einbau. Valorim weist in der Anleitung auf diese Fristen hin.

(4) Bestellt der Kunde für einen Antragsteller, insbesondere als Fachbetrieb, versichert er, dass er von diesem beauftragt ist und dessen Angaben an Valorim weitergeben darf, und weist ihn auf die Datenschutzerklärung von Valorim hin. Valorim sendet die ID und die Anleitung an den Kunden; den Antrag stellt der Antragsteller.

§ 5 Keine Bestätigung, keine Vergütung

(1) Ergibt die Prüfung, dass die Anlage die Voraussetzungen nicht erfüllt, die nach dem Merkblatt der KfW zum Programm 458 in der jeweiligen Bestätigung zu bestätigen sind, teilt Valorim dem Kunden die Gründe per E-Mail mit. Der Kunde kann innerhalb von 30 Tagen geänderte Unterlagen nachreichen. Andernfalls endet der Vertrag; der Kunde zahlt nichts.

(2) Erfüllt die Anlage die Voraussetzungen der Grundförderung, aber nicht die eines vom Kunden gewünschten Bonus, erstellt Valorim die Bestätigung für die erfüllten Voraussetzungen und teilt dem Kunden mit, welcher Bonus nicht bestätigt werden kann. Der Vertrag ist damit erfüllt.

§ 6 Leistungszeit

Valorim erstellt die Bestätigung innerhalb von ein bis zwei Werktagen, nachdem die Angaben und Unterlagen vollständig vorliegen. Werktage sind Montag bis Freitag mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage in Niedersachsen. Weil der Kunde bei der Bestellung verlangt hat, dass Valorim vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, beginnt Valorim mit dem Eingang der Bestellung.

§ 7 Preis und Zahlung

(1) Es gilt der Gesamtpreis, der bei der Bestellung angezeigt und in der Bestellbestätigung genannt wird. Er enthält die gesetzliche Umsatzsteuer; weitere Kosten fallen nicht an. Ergibt die Prüfung eine andere Zahl von Wohneinheiten, erstellt Valorim die Bestätigung erst, wenn der Kunde dem danach geltenden Preis in Textform zugestimmt hat; stimmt er nicht zu, endet der Vertrag ohne Kosten.

(2) Valorim stellt die Rechnung mit der Übermittlung der ID. Der Kunde zahlt per Überweisung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug.

§ 8 Widerrufsrecht

(1) Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht zu. Einzelheiten stehen in der Widerrufsbelehrung auf valorim.de/widerruf, die der Kunde mit der Bestellbestätigung erhält. Den Widerruf kann der Kunde auch online unter valorim.de/vertrag-widerrufen erklären.

(2) Das Widerrufsrecht erlischt, wenn Valorim die Leistung vollständig erbracht, also die ID der Bestätigung übermittelt hat, nachdem der Kunde bei der Bestellung ausdrücklich zugestimmt hat, dass Valorim vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung verliert (§ 356 Absatz 5 Nummer 2 BGB). Widerruft der Kunde nach Beginn und vor vollständiger Erbringung, schuldet er einen angemessenen Betrag für die bis dahin erbrachte Leistung (§ 357a Absatz 2 BGB).

§ 9 Haftung

(1) Valorim haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und soweit ein Gesetz zwingend eine unbeschränkte Haftung vorsieht.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Valorim nur für die Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist dann auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Beruht ein Schaden auf unrichtigen oder unvollständigen Angaben oder Unterlagen des Kunden, haftet Valorim nur, wenn Valorim den Fehler bei der Prüfung nach § 3 Absatz 2 erkennen musste; Absatz 1 bleibt unberührt. Für Entscheidungen der KfW haftet Valorim nicht, soweit die Bestätigung bei ihrer Erstellung zutreffend war.

(4) Soweit die Haftung von Valorim nach Absatz 2 beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Geschäftsführer, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Valorim.

§ 10 Datenschutz

Valorim verarbeitet die Angaben des Kunden und des Antragstellers zur Erfüllung des Vertrags und übermittelt sie dafür an die KfW. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung auf valorim.de/datenschutz.

§ 11 Streitbeilegung

Valorim ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 12 Schlussbestimmungen

Für Verträge mit Unternehmern gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Leer (Ostfriesland).

Fassung 1.0, gültig für Bestellungen ab 31.10.2026