Zum Inhalt springen

Bundesförderung für effiziente Gebäude

BEG Einzelmaßnahmen: Zuschuss für Dämmung, Lüftung und Heizungsoptimierung

Sie sanieren ein Betriebs- oder Wohngebäude Schritt für Schritt statt auf einmal? Die BEG Einzelmaßnahmen fördern jede Maßnahme für sich, ohne Effizienzhaus-Stufe. Das BAFA zahlt 15 % für Hülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung, die KfW fördert den Heizungstausch.

Stand , geprüft von David Dutt, Geschäftsführer der Valorim GmbH.

Was fördert die BEG Einzelmaßnahmen?

Fünf Bereiche, zwei Förderstellen. Die Grafik zeigt, wo im Gebäude die Maßnahme liegt und wer sie fördert.

Schnitt durch ein Betriebsgebäude: Hülle, Lüftung, Heizkreis und Gebäudenetz fördert das BAFA, den neuen Wärmeerzeuger die KfW.12345
Antrag beim BAFAAntrag bei der KfW
  • 1
    GebäudehülleBAFA, 15 %

    Dach, Fassade, Fenster, Türen, Tore, Kellerdecke und außenliegender Sonnenschutz.

  • 2
    AnlagentechnikBAFA, 15 %

    Lüftung mit Wärmerückgewinnung, in Nichtwohngebäuden auch Gebäudeautomation und Raumkühlung.

  • 3
    HeizungsoptimierungBAFA, 15 %

    Hydraulischer Abgleich, Pumpen, Heizflächen und Dämmung der Leitungen an der bestehenden Heizung.

  • 4
    Neue HeizungKfW, 30 %

    Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie oder Anschluss an ein Wärmenetz, keine Öl- und Gaskessel. Unternehmen erhalten 30 %, Privatpersonen, die selbst im Haus wohnen, mit Boni mehr. Antrag bei der KfW: Nichtwohngebäude 522, Unternehmen mit Wohngebäuden 459, Privatpersonen und Eigentümergemeinschaften 458, dazu unsere Seite Heizungsförderung für Privatpersonen, Kommunen 422.

  • 5
    GebäudenetzBAFA, 30 %

    Eine gemeinsame Wärmeversorgung für 2 bis 16 Gebäude und bis 100 Wohneinheiten, nach dem Umbau zu mindestens 65 % aus förderfähigen Wärmeerzeugern wie Wärmepumpe, Biomasse oder Solarthermie oder aus unvermeidbarer Abwärme. Gefördert werden Errichtung, Umbau und Erweiterung.

Quellen: Richtlinie BEG Einzelmaßnahmen vom 17.08.2026 (BAnz AT 27.08.2026 B1), Nummern 3 k, 5, 8.4.1 und 9.1, und Anlage Technische Mindestanforderungen zur Richtlinie, Nummer 3.8.1.

Was gilt für alle Maßnahmen?

Diese Regeln entscheiden, ob die Förderung hält. Drei davon müssen vor dem Antrag erfüllt sein.

  • Vertrag mit Bedingung, dann AntragBei Antragstellung liegt der Vertrag mit dem Fachbetrieb schon vor, aber mit der Bedingung, dass die Förderung zugesagt wird. Ein Vertrag ohne Bedingung zählt als Beginn des Vorhabens, die Maßnahme ist dann nicht mehr förderfähig. Planung und Beratung dürfen vorher beauftragt werden.
  • Der Experte kommt zuerstFür Hülle, Anlagentechnik und Gebäudenetz erstellt ein Energieeffizienz-Experte vor dem Antrag die technische Projektbeschreibung. Bei der Heizungsoptimierung genügt der Fachbetrieb.
  • Bestandsgebäude ab 300 € je MaßnahmeDer Bauantrag liegt bei Antragstellung mindestens fünf Jahre zurück, und jede Maßnahme kostet mindestens 300 € brutto. Eine Effizienzhaus-Stufe brauchen Sie nicht.
  • Bezahlt wird nach dem AntragFörderfähig sind Zahlungen zwischen Antrag und Ende des Bewilligungszeitraums, unbar und auf Rechnungen in Ihrem Namen. Bei einer Ratenzahlung genügt bis dahin die erste Rate. Ist Ihr Unternehmen vorsteuerabzugsberechtigt, zählt der Nettobetrag.

Quellen: Richtlinie BEG Einzelmaßnahmen vom 17.08.2026 (BAnz AT 27.08.2026 B1), Nummern 3 a, 4, 5, 8.2, 9.2.1 und 9.3, und Merkblatt des BAFA zur Antragstellung, Version 1.14 vom 19.10.2026, Nummern 3 und 6.

Wie viel ist für Ihr Gebäude drin?

Die Höchstgrenze gilt je Gebäude und Kalenderjahr, gemeinsam für Hülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung. Wer über mehrere Jahre saniert, kann sie in jedem Jahr neu nutzen.

Ihr Gebäude
Höchstgrenzen für Hülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung zusammen
GebäudeFörderfähige Kosten je JahrMit Sanierungsfahrplan
Nichtwohngebäude500 € je m² beheizte oder gekühlte Nettogrundflächekein Bonus
Wohngebäude, 1. Wohneinheit30.000 €60.000 €
2. bis 6. Wohneinheit15.000 € je Einheit30.000 € je Einheit
ab 7. Wohneinheit8.000 € je Einheit15.000 € je Einheit

Rechenhilfe nach Richtlinie BEG Einzelmaßnahmen vom 17.08.2026 (BAnz AT 27.08.2026 B1), Nummern 8.3 und 8.4. Gerechnet wird mit 15 %, ohne die 50 % für die Emissionsminderung, ohne Gebäudenetze und ohne den Bonus ab 2027. Betrifft eine Maßnahme nur einen Teil des Gebäudes, zählt nur dieser Teil. Ob Ihre Kosten förderfähig sind, zeigt erst die Prüfung.

So läuft es

Vom Vorhaben zum Zuschuss

Wir erstellen die technischen Nachweise als Energieeffizienz-Experten, stellen den Antrag und führen die Korrespondenz mit dem BAFA.

  1. FördercheckSie beschreiben Gebäude und Vorhaben. Wir ordnen jede Maßnahme dem richtigen Bereich und der richtigen Förderstelle zu.Sie und Valorim
  2. Technische ProjektbeschreibungWir prüfen die Maßnahmen gegen die technischen Mindestanforderungen und erstellen die technische Projektbeschreibung, deren Kennung der Antrag braucht. David Dutt ist als Energieeffizienz-Experte für Nichtwohngebäude gelistet, Adrian Eilts für Wohn- und Nichtwohngebäude.Valorim
  3. Vertrag mit BedingungSie schließen den Vertrag mit dem Fachbetrieb unter der Bedingung, dass die Förderung zugesagt wird, und nennen ein voraussichtliches Umsetzungsdatum.Sie, mit unserer Vorlage
  4. AntragWir stellen den Antrag im Portal des BAFA mit Ihrer Vollmacht. Rückfragen des BAFA gehen dann an uns.Valorim
  5. UmsetzungNach dem Bescheid setzt der Fachbetrieb um. Bezahlt wird unbar, auf Rechnungen in Ihrem Namen.Sie und Fachbetrieb
  6. Nachweis und AuszahlungDer technische Projektnachweis bestätigt, dass die Anforderungen erfüllt sind. Wir reichen ihn mit Rechnungen und Belegübersicht ein, danach zahlt das BAFA aus.Valorim

Fachplanung und Baubegleitung mit 50 %

Plant und begleitet ein Energieeffizienz-Experte Ihre Maßnahmen, übernimmt das BAFA die Hälfte seiner Kosten für Fachplanung und Baubegleitung, einschließlich technischer Projektbeschreibung und Nachweis.

Gefördert wird die energetische Planung und Begleitung zu Hülle, Anlagentechnik, Gebäudenetz und Heizungsoptimierung. Den Zuschuss gibt es zusätzlich zur Förderung der Maßnahme.

Fachplanung und Baubegleitung führen wir nicht selbst aus. Dafür beauftragen Sie einen eigenen, unabhängigen Experten.

Höchstgrenzen für Fachplanung und Baubegleitung je Gebäude und Jahr
GebäudeFörderfähig höchstensZuschuss höchstens
Ein- und Zweifamilienhaus5.000 €2.500 €
Wohngebäude ab 3 Einheiten2.000 € je Einheit, höchstens 20.000 €10.000 €
Nichtwohngebäude5 € je m² Nettogrundfläche, höchstens 20.000 €10.000 €
  • Nur mit unabhängigem ExpertenDer Experte und sein Arbeitgeber sind weder mit ausführenden Firmen oder Lieferanten verbunden noch von ihnen beauftragt, und sie vermitteln ihnen keine Aufträge. Sonst zählt seine Leistung nur mit dem Satz der Maßnahme.
  • Nicht gefördertFördermittelberatung ist nicht förderfähig. Beim Heizungstausch über die KfW zählt die Planung nur als Teil der Heizungskosten.

Quellen: Richtlinie BEG Einzelmaßnahmen vom 17.08.2026 (BAnz AT 27.08.2026 B1), Nummern 5.5, 8.2 b, 8.3.1 b, 8.3.2 b, 8.4.7 und 9.3, und Infoblatt förderfähige Maßnahmen, Version 11.1, Nummer 6.

Häufige Fragen zur BEG Einzelmaßnahmen

Was sind die BEG Einzelmaßnahmen?

Ein Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude. Gefördert werden einzelne Maßnahmen an bestehenden Wohn- und Nichtwohngebäuden, etwa Dämmung, neue Fenster, Lüftung oder die Optimierung der Heizung. Anders als bei der Sanierung zum Effizienzhaus muss das Gebäude danach keinen bestimmten Standard erreichen.

Wer kann die Förderung beantragen?

Alle, die eine förderfähige Maßnahme in Auftrag geben: Unternehmen, private Eigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften, Vereine, Contractoren und Kommunen. Sind Sie nicht Eigentümer, muss der Eigentümer vor dem Antrag informiert sein und seine Pflichten aus der Förderung bestätigen. Bund und Länder sind ausgeschlossen.

Wann darf ich den Auftrag vergeben?

Schon vor dem Antrag, aber nur mit Bedingung. Bei Antragstellung muss ein Liefer- oder Leistungsvertrag vorliegen, der nur mit der Förderzusage wirksam wird oder ohne sie entfällt. Er nennt das voraussichtliche Datum der Umsetzung, das innerhalb von 36 Monaten ab Bescheid liegt. Ein Vertrag ohne diese Bedingung zählt als Beginn des Vorhabens, die Maßnahme ist dann nicht mehr förderfähig. Planung und Beratung dürfen Sie jederzeit beauftragen.

Brauche ich einen Energieeffizienz-Experten?

Für Gebäudehülle, Anlagentechnik und Gebäudenetz ja. Er erstellt vor dem Antrag die technische Projektbeschreibung und bestätigt nach der Umsetzung, dass die Anforderungen erfüllt sind. Diese Leistung übernehmen wir selbst. Bei der Heizungsoptimierung genügt die Bestätigung des Fachbetriebs, außer Sie beantragen den Bonus für einen Sanierungsfahrplan oder die Fachplanung und Baubegleitung.

Gibt es den iSFP-Bonus auch für Nichtwohngebäude?

Nein. Der Bonus für einen individuellen Sanierungsfahrplan gilt nur für Wohngebäude. Die Maßnahme muss Teil eines geförderten Sanierungsfahrplans sein. Seit 21.07.2026 gilt der Bonus erst ab einer Mindestinvestition und nur für die Kosten oberhalb der einfachen Höchstgrenze.

Was ist mit einem Heizungstausch?

Den fördert die KfW, nicht das BAFA, für Wärmepumpen, Biomasse, Solarthermie und Netzanschlüsse, nicht für Öl- und Gaskessel. Für Nichtwohngebäude gilt das Programm 522, für Unternehmen mit Wohngebäuden 459, für Privatpersonen und Eigentümergemeinschaften 458 und für Kommunen 422, mehr auf unserer Seite Heizungsförderung für Privatpersonen. Die Optimierung einer bestehenden Heizung läuft weiter über das BAFA.

Kann ich das mit anderen Förderungen kombinieren?

Mit dem Ergänzungskredit der KfW ja, für Wohngebäude über die Programme 358 und 359, für Nichtwohngebäude über 523. Andere öffentliche Mittel sind für dieselbe Maßnahme erlaubt, solange zusammen höchstens 60 % der Kosten gefördert werden, bei Kommunen höchstens 90 %. Ausgeschlossen sind unter anderem die Kommunalrichtlinie, die Kälte-Klima-Richtlinie und für dieselbe Maßnahme die Steuerermäßigung für energetische Sanierung.

Kann ich Einzelmaßnahmen und Effizienzhaus kombinieren?

Nein. Wer Einzelmaßnahmen fördern lässt, kann für dasselbe Gebäude nicht zugleich die Sanierung zum Effizienzhaus oder Effizienzgebäude fördern lassen. Nach dem Infoblatt der Förderstellen gilt zwischen beiden drei Jahre Abstand, gerechnet ab dem Verwendungsnachweis.

Was ändert sich 2027?

Ab dem ersten Quartal 2027 gibt es 5 Prozentpunkte mehr für die Dämmung energetisch besonders schlechter Gebäude, wenn die Maßnahme Teil eines geförderten Sanierungsfahrplans oder einer geförderten Energieberatung für Nichtwohngebäude ist, für höchstens drei Anträge. Fenster, Türen und Sonnenschutz sind ausgenommen. Bei der KfW sinkt der Satz für Wärmepumpen auf 15 %, mit 15 Prozentpunkten mehr für Geräte aus der EU. Für Heizung und Gebäudenetze sinken die Höchstgrenzen ab 01.02.2027 halbjährlich.

Was kostet Ihre Unterstützung?

Kein Bescheid, keine Rechnung. Wie sich unser Honorar bemisst, steht unter Unsere Leistung. Unser Honorar für die Antragstellung ist als Fördermittelberatung nicht förderfähig. Fachplanung und Baubegleitung durch einen unabhängigen Energieeffizienz-Experten fördert das BAFA mit 50 %.

Welche Maßnahmen an Ihrem Gebäude sind förderfähig?