BEG Einzelmaßnahmen
BEG Anlagentechnik: Zuschuss für Lüftung, Gebäudeautomation und Raumkühlung
Sie bauen eine Lüftung mit Wärmerückgewinnung ein, automatisieren die Gebäudetechnik oder kühlen Büros effizienter? Das BAFA übernimmt 15 % der Kosten. Gebäudeautomation und Raumkühlung fördert es nur in Nichtwohngebäuden.
Stand , geprüft von David Dutt, Geschäftsführer der Valorim GmbH. Alle Bereiche der BEG Einzelmaßnahmen
BEG Einzelmaßnahmen
BEG Anlagentechnik: Zuschuss für Lüftung, Gebäudeautomation und Raumkühlung
Sie bauen eine Lüftung mit Wärmerückgewinnung ein, automatisieren die Gebäudetechnik oder kühlen Büros effizienter? Das BAFA übernimmt 15 % der Kosten. Gebäudeautomation und Raumkühlung fördert es nur in Nichtwohngebäuden.
Stand , geprüft von David Dutt, Geschäftsführer der Valorim GmbH. Alle Bereiche der BEG Einzelmaßnahmen
Welche Anlagen werden gefördert?
Sechs Bereiche, vier für Nichtwohngebäude und zwei für Wohngebäude. Ein Klick zeigt die Anforderung.
Lüftung mit WärmerückgewinnungNichtwohngebäude, neue Anlage
- Gefördert
- Zu- und Abluftanlagen mit Wärme- oder Kälterückgewinnung, die vorrangig Aufenthaltsräume wie Büros oder Verkaufsräume versorgen.
- Anforderung
- Bedarfsgeregelt nach Feuchte, CO2 oder Mischgas. Mindestens die Anforderungen nach Anhang III Nr. 2 der Verordnung (EU) 1253/2014, Ventilatorleistung höchstens SFP 3 nach DIN EN 16798-3, Luftleitungen in Dichtheitsklasse B.
- Nachweis
- Bestätigung des Experten, Herstellernachweise, Übergabebericht nach DIN EN 12599 und ein Nachweis der Dichtheit der Luftleitungen.
Komponenten einer bestehenden LüftungNichtwohngebäude, Anlage mit Wärmerückgewinnung
- Gefördert
- Austausch von Ventilatoren, Lüftungsgeräten, Motoren, Frequenzumformern, Wärmerückgewinnung und Luftleitungen, Dämmung von Außen- und Fortluftleitungen.
- Anforderung
- Motoren ab 0,75 kW mindestens IE4, darunter mindestens 82,4 % Nenneffizienz. Wärmerückgewinnung mindestens Klasse H1 nach DIN EN 13053. Dämmung mindestens 6 cm bei einer Wärmeleitfähigkeit von 0,035 W/(mK).
Lüftung in WohngebäudenZentral, dezentral oder raumweise
- Gefördert
- Lüftungsanlagen mit Wärmeübertrager und bedarfsgeführte Abluftanlagen.
- Anforderung
- Je nach Bauart, zum Beispiel: mit Wärmeübertrager mindestens 80 % Wärmebereitstellungsgrad bei höchstens 0,45 W je m³/h oder 75 % bei höchstens 0,35 W. Zentrale Abluft bedarfsgeführt mit höchstens 0,20 W je m³/h.
GebäudeautomationNichtwohngebäude, mindestens Klasse B
- Gefördert
- Mess-, Steuer- und Regelungstechnik mit Feldgeräten, etwa bedarfsabhängige Regelung von Lüftung, Klima und Heizung, tageslicht- oder präsenzabhängige Lichtsteuerung und Energiemanagement mit Gebäudeleittechnik.
- Anforderung
- Das Gebäude erreicht danach mindestens den Automatisierungsgrad B nach DIN V 18599-11.
- Gut zu wissen
- Neue Leuchten fördert die BEG Einzelmaßnahmen seit 21.07.2026 nicht mehr, ihre Steuerung schon.
RaumkühlungNichtwohngebäude
- Gefördert
- Kältetechnik zur Kühlung von Räumen, mit Kompressionskälte oder wärmegetriebener Kälte.
- Anforderung
- Kompressionskälte mit Leistungsregelung und Mindest-Jahresnutzungsgrad, zum Beispiel 175 % für Luft-Wasser-Kühler unter 400 kW. Wärmegetriebene Kälte nur aus KWK oder Prozessabwärme. Hydraulischer Abgleich ist Pflicht.
- Gut zu wissen
- Ab 01.01.2030 nur noch mit natürlichen Kältemitteln.
Digitale VerbrauchsoptimierungWohngebäude
- Gefördert
- Digitale Systeme, die Betrieb und Verbrauch optimieren oder das Gebäude netzdienlich steuern, auch für ein angeschlossenes Gebäudenetz.
- Anforderung
- Der Verbrauch wird mindestens je Wohneinheit erfasst und angezeigt. Netzdienlich wird über ein Smart-Meter-Gateway gesteuert.
Kein Eintrag passt. Fragen Sie uns im Fördercheck, ob Ihre Anlage trotzdem förderfähig ist.
Quellen: Richtlinie BEG Einzelmaßnahmen vom 17.08.2026 (BAnz AT 27.08.2026 B1), Nummer 5.2, Anlage Technische Mindestanforderungen zur Richtlinie, Nummern 2.1 bis 2.4, und Infoblatt förderfähige Maßnahmen, Version 11.1, Nummern 3, 3.6 und 9.4.
Welche Anlagen werden gefördert?
Sechs Bereiche, vier für Nichtwohngebäude und zwei für Wohngebäude. Ein Klick zeigt die Anforderung.
Lüftung mit WärmerückgewinnungNichtwohngebäude, neue Anlage
- Gefördert
- Zu- und Abluftanlagen mit Wärme- oder Kälterückgewinnung, die vorrangig Aufenthaltsräume wie Büros oder Verkaufsräume versorgen.
- Anforderung
- Bedarfsgeregelt nach Feuchte, CO2 oder Mischgas. Mindestens die Anforderungen nach Anhang III Nr. 2 der Verordnung (EU) 1253/2014, Ventilatorleistung höchstens SFP 3 nach DIN EN 16798-3, Luftleitungen in Dichtheitsklasse B.
- Nachweis
- Bestätigung des Experten, Herstellernachweise, Übergabebericht nach DIN EN 12599 und ein Nachweis der Dichtheit der Luftleitungen.
Komponenten einer bestehenden LüftungNichtwohngebäude, Anlage mit Wärmerückgewinnung
- Gefördert
- Austausch von Ventilatoren, Lüftungsgeräten, Motoren, Frequenzumformern, Wärmerückgewinnung und Luftleitungen, Dämmung von Außen- und Fortluftleitungen.
- Anforderung
- Motoren ab 0,75 kW mindestens IE4, darunter mindestens 82,4 % Nenneffizienz. Wärmerückgewinnung mindestens Klasse H1 nach DIN EN 13053. Dämmung mindestens 6 cm bei einer Wärmeleitfähigkeit von 0,035 W/(mK).
Lüftung in WohngebäudenZentral, dezentral oder raumweise
- Gefördert
- Lüftungsanlagen mit Wärmeübertrager und bedarfsgeführte Abluftanlagen.
- Anforderung
- Je nach Bauart, zum Beispiel: mit Wärmeübertrager mindestens 80 % Wärmebereitstellungsgrad bei höchstens 0,45 W je m³/h oder 75 % bei höchstens 0,35 W. Zentrale Abluft bedarfsgeführt mit höchstens 0,20 W je m³/h.
GebäudeautomationNichtwohngebäude, mindestens Klasse B
- Gefördert
- Mess-, Steuer- und Regelungstechnik mit Feldgeräten, etwa bedarfsabhängige Regelung von Lüftung, Klima und Heizung, tageslicht- oder präsenzabhängige Lichtsteuerung und Energiemanagement mit Gebäudeleittechnik.
- Anforderung
- Das Gebäude erreicht danach mindestens den Automatisierungsgrad B nach DIN V 18599-11.
- Gut zu wissen
- Neue Leuchten fördert die BEG Einzelmaßnahmen seit 21.07.2026 nicht mehr, ihre Steuerung schon.
RaumkühlungNichtwohngebäude
- Gefördert
- Kältetechnik zur Kühlung von Räumen, mit Kompressionskälte oder wärmegetriebener Kälte.
- Anforderung
- Kompressionskälte mit Leistungsregelung und Mindest-Jahresnutzungsgrad, zum Beispiel 175 % für Luft-Wasser-Kühler unter 400 kW. Wärmegetriebene Kälte nur aus KWK oder Prozessabwärme. Hydraulischer Abgleich ist Pflicht.
- Gut zu wissen
- Ab 01.01.2030 nur noch mit natürlichen Kältemitteln.
Digitale VerbrauchsoptimierungWohngebäude
- Gefördert
- Digitale Systeme, die Betrieb und Verbrauch optimieren oder das Gebäude netzdienlich steuern, auch für ein angeschlossenes Gebäudenetz.
- Anforderung
- Der Verbrauch wird mindestens je Wohneinheit erfasst und angezeigt. Netzdienlich wird über ein Smart-Meter-Gateway gesteuert.
Kein Eintrag passt. Fragen Sie uns im Fördercheck, ob Ihre Anlage trotzdem förderfähig ist.
Quellen: Richtlinie BEG Einzelmaßnahmen vom 17.08.2026 (BAnz AT 27.08.2026 B1), Nummer 5.2, Anlage Technische Mindestanforderungen zur Richtlinie, Nummern 2.1 bis 2.4, und Infoblatt förderfähige Maßnahmen, Version 11.1, Nummern 3, 3.6 und 9.4.
Was muss erfüllt sein?
Gefördert wird Technik, die Räume für Menschen versorgt. Für Technik der Produktion gibt es andere Programme.
- Experte mit KonzeptEin Energieeffizienz-Experte erstellt vor dem Antrag die technische Projektbeschreibung. Er plant die Anlagentechnik, prüft Luftmengen und Einregulierung und bei Nichtwohngebäuden die Dichtheit der Kanäle.
- Für Räume, nicht für ProzesseAusgeschlossen sind Prozesslüftung, Druckluft, Küchentechnik, Entrauchung, Luftschleier und Kälte für Produktion, Kühllager oder Server. Für Technik in der Produktion prüfen wir die BAFA EEW.
- Neue, serienreife AnlagenEigenbau, Prototypen mit weniger als vier Exemplaren und gebrauchte Anlagen sind ausgeschlossen.
- Einregulierung gehört dazuInbetriebnahme, Einregulierung und Einweisung zählen mit, ebenso Wartung, die Sie im Voraus bis Ende des zweiten Jahres nach dem Nachweis bezahlen.
Quellen: Richtlinie BEG Einzelmaßnahmen vom 17.08.2026 (BAnz AT 27.08.2026 B1), Nummer 5.2, Anlage Technische Mindestanforderungen zur Richtlinie, Nummer 5.1, und Infoblatt förderfähige Maßnahmen, Version 11.1, Nummern 3, 9 und 9.4.
Was muss erfüllt sein?
Gefördert wird Technik, die Räume für Menschen versorgt. Für Technik der Produktion gibt es andere Programme.
- Experte mit KonzeptEin Energieeffizienz-Experte erstellt vor dem Antrag die technische Projektbeschreibung. Er plant die Anlagentechnik, prüft Luftmengen und Einregulierung und bei Nichtwohngebäuden die Dichtheit der Kanäle.
- Für Räume, nicht für ProzesseAusgeschlossen sind Prozesslüftung, Druckluft, Küchentechnik, Entrauchung, Luftschleier und Kälte für Produktion, Kühllager oder Server. Für Technik in der Produktion prüfen wir die BAFA EEW.
- Neue, serienreife AnlagenEigenbau, Prototypen mit weniger als vier Exemplaren und gebrauchte Anlagen sind ausgeschlossen.
- Einregulierung gehört dazuInbetriebnahme, Einregulierung und Einweisung zählen mit, ebenso Wartung, die Sie im Voraus bis Ende des zweiten Jahres nach dem Nachweis bezahlen.
Quellen: Richtlinie BEG Einzelmaßnahmen vom 17.08.2026 (BAnz AT 27.08.2026 B1), Nummer 5.2, Anlage Technische Mindestanforderungen zur Richtlinie, Nummer 5.1, und Infoblatt förderfähige Maßnahmen, Version 11.1, Nummern 3, 9 und 9.4.
Wie viel zahlt das BAFA?
Der Zuschuss beträgt 15 % der förderfähigen Kosten, bis zur Höchstgrenze für Ihr Gebäude.
Für Nichtwohngebäude gibt es keinen Bonus für einen Sanierungsfahrplan. Der Bonus für besonders ineffiziente Gebäude ab 2027 gilt für Anlagentechnik nicht.
| Gebäude | Zuschuss | Förderfähige Kosten je Jahr |
|---|---|---|
| Nichtwohngebäude | 15 % | 500 € je m² beheizte oder gekühlte Nettogrundfläche |
| Wohngebäude | 15 % | 30.000 € für die 1. Einheit, 15.000 € je Einheit bis zur 6., danach 8.000 € |
| Wohngebäude, Maßnahme Teil eines Sanierungsfahrplans | 20 % für den Teil über der einfachen Grenze | 60.000 €, 30.000 € und 15.000 € je Einheit |
- Das zählt mitAnlage, Einbau, Inbetriebnahme und Einregulierung, nötige Technikräume, die elektrische Anbindung und die Planung, wenn sie nicht gesondert mit 50 % gefördert wird.
- Das zählt nichtMehrwertsteuer, wenn Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind, Rabatte und Skonti, auch nicht genutzte, und Technik für Produktionsprozesse. Bei Arbeiten durch das eigene Unternehmen zählt nur das Material.
Beispielwert: Ein durchgehend beheiztes Bürogebäude mit 1.200 m² Nettogrundfläche kann im Jahr bis 600.000 € förderfähige Kosten ansetzen, das sind bis 90.000 € Zuschuss.
Die Höchstgrenze teilen sich Hülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung, je Gebäude und Kalenderjahr. Quellen: Richtlinie BEG Einzelmaßnahmen vom 17.08.2026 (BAnz AT 27.08.2026 B1), Nummern 8.2, 8.3 und 8.4, und Infoblatt förderfähige Maßnahmen, Version 11.1, Nummern 1 und 8.
Wie viel zahlt das BAFA?
Der Zuschuss beträgt 15 % der förderfähigen Kosten, bis zur Höchstgrenze für Ihr Gebäude.
Für Nichtwohngebäude gibt es keinen Bonus für einen Sanierungsfahrplan. Der Bonus für besonders ineffiziente Gebäude ab 2027 gilt für Anlagentechnik nicht.
| Gebäude | Zuschuss | Förderfähige Kosten je Jahr |
|---|---|---|
| Nichtwohngebäude | 15 % | 500 € je m² beheizte oder gekühlte Nettogrundfläche |
| Wohngebäude | 15 % | 30.000 € für die 1. Einheit, 15.000 € je Einheit bis zur 6., danach 8.000 € |
| Wohngebäude, Maßnahme Teil eines Sanierungsfahrplans | 20 % für den Teil über der einfachen Grenze | 60.000 €, 30.000 € und 15.000 € je Einheit |
- Das zählt mitAnlage, Einbau, Inbetriebnahme und Einregulierung, nötige Technikräume, die elektrische Anbindung und die Planung, wenn sie nicht gesondert mit 50 % gefördert wird.
- Das zählt nichtMehrwertsteuer, wenn Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind, Rabatte und Skonti, auch nicht genutzte, und Technik für Produktionsprozesse. Bei Arbeiten durch das eigene Unternehmen zählt nur das Material.
Beispielwert: Ein durchgehend beheiztes Bürogebäude mit 1.200 m² Nettogrundfläche kann im Jahr bis 600.000 € förderfähige Kosten ansetzen, das sind bis 90.000 € Zuschuss.
Die Höchstgrenze teilen sich Hülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung, je Gebäude und Kalenderjahr. Quellen: Richtlinie BEG Einzelmaßnahmen vom 17.08.2026 (BAnz AT 27.08.2026 B1), Nummern 8.2, 8.3 und 8.4, und Infoblatt förderfähige Maßnahmen, Version 11.1, Nummern 1 und 8.
So läuft es
Vom Vorhaben zum Zuschuss
Wir erstellen die technischen Nachweise als Energieeffizienz-Experten, stellen den Antrag und führen die Korrespondenz mit dem BAFA.
- FördercheckSie beschreiben Gebäude und Vorhaben. Wir ordnen jede Maßnahme dem richtigen Bereich und der richtigen Förderstelle zu.Sie und Valorim
- Technische ProjektbeschreibungWir prüfen die Maßnahmen gegen die technischen Mindestanforderungen und erstellen die technische Projektbeschreibung, deren Kennung der Antrag braucht. David Dutt ist als Energieeffizienz-Experte für Nichtwohngebäude gelistet, Adrian Eilts für Wohn- und Nichtwohngebäude.Valorim
- Vertrag mit BedingungSie schließen den Vertrag mit dem Fachbetrieb unter der Bedingung, dass die Förderung zugesagt wird, und nennen ein voraussichtliches Umsetzungsdatum.Sie, mit unserer Vorlage
- AntragWir stellen den Antrag im Portal des BAFA mit Ihrer Vollmacht. Rückfragen des BAFA gehen dann an uns.Valorim
- UmsetzungNach dem Bescheid setzt der Fachbetrieb um. Bezahlt wird unbar, auf Rechnungen in Ihrem Namen.Sie und Fachbetrieb
- Nachweis und AuszahlungDer technische Projektnachweis bestätigt, dass die Anforderungen erfüllt sind. Wir reichen ihn mit Rechnungen und Belegübersicht ein, danach zahlt das BAFA aus.Valorim
So läuft es
Vom Vorhaben zum Zuschuss
Wir erstellen die technischen Nachweise als Energieeffizienz-Experten, stellen den Antrag und führen die Korrespondenz mit dem BAFA.
- FördercheckSie beschreiben Gebäude und Vorhaben. Wir ordnen jede Maßnahme dem richtigen Bereich und der richtigen Förderstelle zu.Sie und Valorim
- Technische ProjektbeschreibungWir prüfen die Maßnahmen gegen die technischen Mindestanforderungen und erstellen die technische Projektbeschreibung, deren Kennung der Antrag braucht. David Dutt ist als Energieeffizienz-Experte für Nichtwohngebäude gelistet, Adrian Eilts für Wohn- und Nichtwohngebäude.Valorim
- Vertrag mit BedingungSie schließen den Vertrag mit dem Fachbetrieb unter der Bedingung, dass die Förderung zugesagt wird, und nennen ein voraussichtliches Umsetzungsdatum.Sie, mit unserer Vorlage
- AntragWir stellen den Antrag im Portal des BAFA mit Ihrer Vollmacht. Rückfragen des BAFA gehen dann an uns.Valorim
- UmsetzungNach dem Bescheid setzt der Fachbetrieb um. Bezahlt wird unbar, auf Rechnungen in Ihrem Namen.Sie und Fachbetrieb
- Nachweis und AuszahlungDer technische Projektnachweis bestätigt, dass die Anforderungen erfüllt sind. Wir reichen ihn mit Rechnungen und Belegübersicht ein, danach zahlt das BAFA aus.Valorim
Häufige Fragen zur Anlagentechnik
Was fördert die BEG bei der Anlagentechnik?
Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung in Wohn- und Nichtwohngebäuden, in Nichtwohngebäuden auch Gebäudeautomation ab Klasse B und Raumkühlung, in Wohngebäuden digitale Systeme zur Verbrauchsoptimierung. Die Heizung selbst gehört nicht dazu.
Wird Kälte für die Produktion gefördert?
Nicht über die BEG. Ausgeschlossen sind Kälte für Produktionsprozesse, Kühllager und Serverräume. Ob die BAFA EEW passt, prüfen wir im Fördercheck.
Wird neue LED-Beleuchtung gefördert?
Nicht mehr über die BEG Einzelmaßnahmen, seit 21.07.2026 ist die Innenbeleuchtung entfallen. Gefördert wird weiter die Steuerung, etwa tageslicht- oder präsenzabhängig, als Teil der Gebäudeautomation.
Kann ich einzelne Teile einer Lüftung tauschen?
In Nichtwohngebäuden ja, wenn die Anlage schon Zu- und Abluft mit Wärmerückgewinnung hat. Gefördert werden dann etwa neue Ventilatoren, Motoren oder Wärmetauscher, die die Mindestwerte erfüllen.
Wann darf ich den Auftrag vergeben?
Schon vor dem Antrag, aber nur mit Bedingung. Bei Antragstellung muss ein Liefer- oder Leistungsvertrag vorliegen, der nur mit der Förderzusage wirksam wird oder ohne sie entfällt. Er nennt das voraussichtliche Datum der Umsetzung, das innerhalb von 36 Monaten ab Bescheid liegt. Ein Vertrag ohne diese Bedingung zählt als Beginn des Vorhabens, die Maßnahme ist dann nicht mehr förderfähig. Planung und Beratung dürfen Sie jederzeit beauftragen.
Wer ist ein Energieeffizienz-Experte?
Eine Person aus der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes, gelistet für die passende Gebäudeart. Für Baudenkmale braucht es die Kategorie Denkmal. Der Experte erstellt vor dem Antrag die technische Projektbeschreibung und nach der Umsetzung den technischen Projektnachweis. Bei uns übernehmen das die Geschäftsführer selbst, David Dutt für Nichtwohngebäude und Adrian Eilts für Wohn- und Nichtwohngebäude.
Kann ich das mit anderen Förderungen kombinieren?
Mit dem Ergänzungskredit der KfW ja, für Wohngebäude über die Programme 358 und 359, für Nichtwohngebäude über 523. Andere öffentliche Mittel sind für dieselbe Maßnahme erlaubt, solange zusammen höchstens 60 % der Kosten gefördert werden, bei Kommunen höchstens 90 %. Ausgeschlossen sind unter anderem die Kommunalrichtlinie, die Kälte-Klima-Richtlinie und für dieselbe Maßnahme die Steuerermäßigung für energetische Sanierung.
Was kostet Ihre Unterstützung?
Kein Bescheid, keine Rechnung. Wie sich unser Honorar bemisst, steht unter Unsere Leistung. Unser Honorar für die Antragstellung ist als Fördermittelberatung nicht förderfähig. Fachplanung und Baubegleitung durch einen unabhängigen Energieeffizienz-Experten fördert das BAFA mit 50 %.
Häufige Fragen zur Anlagentechnik
Was fördert die BEG bei der Anlagentechnik?
Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung in Wohn- und Nichtwohngebäuden, in Nichtwohngebäuden auch Gebäudeautomation ab Klasse B und Raumkühlung, in Wohngebäuden digitale Systeme zur Verbrauchsoptimierung. Die Heizung selbst gehört nicht dazu.
Wird Kälte für die Produktion gefördert?
Nicht über die BEG. Ausgeschlossen sind Kälte für Produktionsprozesse, Kühllager und Serverräume. Ob die BAFA EEW passt, prüfen wir im Fördercheck.
Wird neue LED-Beleuchtung gefördert?
Nicht mehr über die BEG Einzelmaßnahmen, seit 21.07.2026 ist die Innenbeleuchtung entfallen. Gefördert wird weiter die Steuerung, etwa tageslicht- oder präsenzabhängig, als Teil der Gebäudeautomation.
Kann ich einzelne Teile einer Lüftung tauschen?
In Nichtwohngebäuden ja, wenn die Anlage schon Zu- und Abluft mit Wärmerückgewinnung hat. Gefördert werden dann etwa neue Ventilatoren, Motoren oder Wärmetauscher, die die Mindestwerte erfüllen.
Wann darf ich den Auftrag vergeben?
Schon vor dem Antrag, aber nur mit Bedingung. Bei Antragstellung muss ein Liefer- oder Leistungsvertrag vorliegen, der nur mit der Förderzusage wirksam wird oder ohne sie entfällt. Er nennt das voraussichtliche Datum der Umsetzung, das innerhalb von 36 Monaten ab Bescheid liegt. Ein Vertrag ohne diese Bedingung zählt als Beginn des Vorhabens, die Maßnahme ist dann nicht mehr förderfähig. Planung und Beratung dürfen Sie jederzeit beauftragen.
Wer ist ein Energieeffizienz-Experte?
Eine Person aus der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes, gelistet für die passende Gebäudeart. Für Baudenkmale braucht es die Kategorie Denkmal. Der Experte erstellt vor dem Antrag die technische Projektbeschreibung und nach der Umsetzung den technischen Projektnachweis. Bei uns übernehmen das die Geschäftsführer selbst, David Dutt für Nichtwohngebäude und Adrian Eilts für Wohn- und Nichtwohngebäude.
Kann ich das mit anderen Förderungen kombinieren?
Mit dem Ergänzungskredit der KfW ja, für Wohngebäude über die Programme 358 und 359, für Nichtwohngebäude über 523. Andere öffentliche Mittel sind für dieselbe Maßnahme erlaubt, solange zusammen höchstens 60 % der Kosten gefördert werden, bei Kommunen höchstens 90 %. Ausgeschlossen sind unter anderem die Kommunalrichtlinie, die Kälte-Klima-Richtlinie und für dieselbe Maßnahme die Steuerermäßigung für energetische Sanierung.
Was kostet Ihre Unterstützung?
Kein Bescheid, keine Rechnung. Wie sich unser Honorar bemisst, steht unter Unsere Leistung. Unser Honorar für die Antragstellung ist als Fördermittelberatung nicht förderfähig. Fachplanung und Baubegleitung durch einen unabhängigen Energieeffizienz-Experten fördert das BAFA mit 50 %.